Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
1. Leistungen
ECR Events & Club-Reisen GbR (ECR) veranstaltet Events und Pauschalreisen. Diese können durch weitere Leistungen zu einem Paket verbunden werden. Soweit ECR Leistungen Dritter vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen.
2. Abschluss eines Vertrags
Mit der Bestellung bietet der Besteller der ECR den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Besteller auch für alle in der Bestellung mitgeführten Personen, für deren Zahlungsverpflichtung der Besteller wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Mit der Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ECR anerkannt. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der ECR zustande. Diese erfolgt schriftlich, mündlich oder fernmündlich, spätestens jedoch mit der Zusendung oder Übergabe der bestellten Vertragsunterlagen (z. B. Tickets oder Reisebestätigung). Die ECR behält sich vor, den Abschluss eines Vertrags aus Gründen, die in der Person des Bestellers liegen, ohne Begründung abzulehnen.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Die ECR behält sich vor, eine Änderung der Leistungs- und Preisausschreibung vorzunehmen, über die der Besteller vor der Buchung bzw. der Bestätigung durch die ECR informiert wird. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von der ECR wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
4. Räumlichkeiten und Verkehrsmittel
Die ECR ist bemüht, die Räumlichkeiten und Verkehrsmittel im Rahmen ihrer Ankündigung für die Veranstaltungen zu nutzen oder einzusetzen. Stehen angekündigte Räumlichkeiten oder Verkehrsmittel kurzfristig nicht mehr zur Verfügung, bemüht sich die ECR um Ersatz. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Rücktritt oder Umbuchung durch den Besteller
Der Besteller kann vor Veranstaltungsbeginn vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten oder seine Anmeldung widerrufen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der ECR. Die Rücktrittserklärung sollte in seinem Interesse schriftlich erfolgen. Die ECR hat bei Rücktritt Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt pro Person bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% des Preises, 89. - 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 35 % des Preises, 29. - 21. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50% des Preises, 20. - 03. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75% des Preises, 3. - 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90% des Preises, 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, am Reisetag oder bei Nichtantritt 100% des Preises. Sollten ECR jedoch Kosten durch den Erwerb von Eintrittskarten, Flügen oder Übernachtung etc. entstanden sein, die vor Antritt der Reise beglichen werden müssen, so sind diese Kosten, falls sie nicht storniert werden können, zu jederzeit der Kündigung, zu 100% von dem Besteller zu übernehmen und können nicht zurück erstattet werden.
7. Gewährleistung und Haftung
Die ECR haftet im Rahmen der gesetzlich geregelten Gewährleistung für eine gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltung, die Richtigkeit der durch die ECR ausgeschriebenen Beschreibung der Veranstaltungen sowie das ordnungsgemäße Erbringen der vereinbarten Leistungen. Die ECR garantiert nicht für die Pünktlichkeit von Reisen. Für Gepäckstücke ist der Veranstaltungsbesucher selbst verantwortlich.
8. Mitwirkungspflicht
Der Veranstaltungsbesucher ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Veranstaltungsbesucher ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstaltungsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Veranstaltungsbesucher schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9. Fremdleistungen
Die ECR haftet nicht im Bereich von Fremdleistungen, die lediglich vermittelt wurden und in der Ausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
10. Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften
Der Besteller ist für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln.